Ab dem 16. Dezember 2020 sind wir nun alle im zweiten Corona Lockdown mit zusätzlichen Ausgangsbeschränkungen. Wegen der massiven Kontaktbeschränkungen darf ich mich nur noch mit einem weiteren Haushalt und vier weiteren Personen treffen.
Kfz-Werkstätten und Tankstellen bleiben geöffnet.
Ein generelles Reiseverbot wurde aber nicht ausgesprochen.
Die Regierung appelliert aber an alle Bürger bis zum 10. Januar auf unnötige Reisen zu verzichten. Damit ist es klar erlaubt, während des Lockdowns mit dem Auto unterwegs zu sein. Auch nicht nur zur Arbeit und zurück.
Achtung es gelten aber zusätzliche Ausgangsbeschränkungen
Einige Regionen haben zusätzliche Ausgangsbeschränkungen erlassen. Hier gibt es die Einschränkung, dass das verlassen der Wohnung nur aus triftigen Gründen erlaubt wird.
Triftige Gründe hierfür sind zum Beispiel:
- Arbeit
- Einkaufen
- Bewegung/Sport
- Besuche von pflegebedürftigen Angehörigen
- Tanken
- Arztbesuch
In einigen Bundesländern wurde zusätzlich eine nächtliche Ausgangssperre verhängt. Für diesen Zeitraum werden die Gründe zum verlassen des Hauses weiter eingeschränkt.
Nur noch im Notfall:
- Arbeit
- Arzt
- Besuche von pflegebedürftigen Angehörigen
- Sterbebegleitung
Ganz wichtig!
Die Verstöße gegen diese Regeln werden mit Bußgeldern belegt. In den Bundesländern mit nächtlichen Ausgangssperren ist der touristische Verkehr nicht erlaubt.
Also bitte vorher prüfen zu welcher Zeit du am Ziel ankommst.
FAZIT
Das Auto als letztes Stück Freiheit ist also mit Corona auch nur noch “begrenzt” einsetzbar. Grundsätzlich sind die Einschränkungen bundesweit mal wieder unterschiedlich.
Also bitte prüft genau was in eurem Land erlassen wurde.
Im Prinzip ist aber der klassische “Ritt in den Sonnenuntergang” mit dem V8 noch möglich. Und als zuverlässiger Kraftstoffvernichter ist im Tank bestimmt immer genug Platz um etwas flüssiges Gold nach zu tanken.
…bleibt Gesund